So sieht eine Safemploy-Unterweisung aus
Dies ist „Brandschutz & Verhalten im Brandfall" – eine von über 32 fertigen Vorlagen. Scrollen Sie durch das echte, gebrandete Foliendeck, das Ihre Mitarbeiter im Präsentationsmodus oder als PDF-Handout sehen. Genau so erstellt die KI auch Ihre eigenen Themen.

Einführung 1/5Pflicht-Unterweisung
Brandschutz & Verhalten im Brandfall
Brände können in jedem Betrieb entstehen. Jede beschäftigte Person muss die Brandschutzregeln, die Flucht- und Rettungswege und das richtige Verhalten im Brandfall kennen. Diese Unterweisung ist mindestens jährlich Pflicht.
Rechtsgrundlage: ArbSchG § 10 (Notfallmaßnahmen), ArbStättV § 4 Abs. 4 und ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), DGUV Information 205-001 · Zielgruppe: Alle Beschäftigten
Gefährdungen 2/5Welche Gefährdungen gibt es?
Diese Gefährdungen treten bei dieser Tätigkeit am häufigsten auf:
- Entstehungsbrände durch defekte oder überlastete elektrische Geräte
- Brennbare Stoffe und Flüssigkeiten in der Nähe von Zündquellen
- Versperrte oder zugestellte Flucht- und Rettungswege
- Rauchgase – die häufigste Todesursache bei Bränden
Schutzmaßnahmen 3/5So schützen Sie sich
Halten Sie diese Schutzmaßnahmen konsequent ein:
- Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge immer freihalten
- Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern und Sammelplatz kennen
- Brennbare Stoffe sachgerecht und getrennt von Zündquellen lagern
- Elektrische Geräte nicht überlasten, defekte Geräte sofort melden
- Verhalten im Brandfall einprägen: Alarmieren – Retten – Löschen (nur Entstehungsbrände)
Im Notfall 4/5Im Notfall
Im Brandfall: Ruhe bewahren, Feuerwehr alarmieren (112), gefährdete Personen warnen und in Sicherheit bringen, Fluchtwege benutzen (keinen Aufzug!), einen Entstehungsbrand nur bei eigener Sicherheit löschen, zum Sammelplatz gehen und auf Vollzähligkeit prüfen.
Zusammenfassung 5/5Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht-Unterweisung – vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich.
- Persönliche Schutzausrüstung immer tragen und Schutzmaßnahmen einhalten.
- Gefährdungen erkennen, sichern, melden – im Zweifel nachfragen.
- Im Notfall: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe, Notruf 112.
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