Ratgeber

Welche Unterweisungen braucht Ihr Betrieb?

Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG Pflicht – mindestens jährlich. Hier finden Sie zu jedem Thema die Rechtsgrundlage, typische Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und wer sie braucht. Nicht sicher, was für Sie gilt? Pflicht-Check in 1 Minute.

Branchenübergreifend

Baugewerbe

Allgemeine Bauarbeiten

Alle Baugewerke

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Gerüstbau – Auf- und Abbau

Gerüstbauer

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Baumaschinen (Bagger, Radlader)

Tiefbau, Hochbau

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Heben von Lasten (Krane, Anschlagen)

Alle Bau

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PSA gegen Absturz

Gerüstbau, Dachdecker, Zimmerer

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Baustellenverkehr & Absicherung

Tiefbau, Straßenbau

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Betonarbeiten / Schalarbeiten

Hochbau

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Tiefbau / Leitungsbau / Erdarbeiten

Tiefbau

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Hubarbeitsbühnen

Hochbau, Fassade, Montage

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Abbrucharbeiten

Abbruchunternehmen

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Elektrische Gefährdungen auf Baustellen

Alle Baugewerke

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Brandschutz auf Baustellen

Alle Baugewerke

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Lärm & Gehörschutz am Bau

Alle Baugewerke

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Erste Hilfe auf Baustellen

Alle Baugewerke

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Schweißen, Brennen & Trennschleifen

Metallbau, Hochbau, Tiefbau

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Asbest – Basiswissen

Abbruch, Sanierung, Bestandsbau

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Quarzfeinstaub (A-Staub) & Silikose

Beschäftigte bei Beton-, Mauer-, Abbruch-, Bohr-, Fräs- und Schleifarbeiten

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Leitern und Tritte

Alle Beschäftigten, die Leitern oder Tritte benutzen

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Hautschutz am Bau

Beschäftigte mit Hautbelastung durch Zement, Lösemittel, Feuchtarbeit oder Sonne

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Hand-Arm-Vibrationen

Beschäftigte mit handgeführten vibrierenden Maschinen (Abbruch-/Bohrhammer, Stampfer, Trennschleifer)

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Hitze & UV-Strahlung im Freien

Beschäftigte bei Arbeiten im Freien

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