Bau-Unterweisung · DGUV

Allgemeine Bauarbeiten: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Grundunterweisung für alle Beschäftigten auf Baustellen nach DGUV Vorschrift 38. Teilnahmepflicht für jeden, der Bauarbeiten ausführt – vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten), DGUV Vorschrift 1 (insb. § 4 Unterweisung), Baustellenverordnung (BaustellV), DGUV Regel 100-001
Zielgruppe
Alle Baugewerke
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Absturz von Arbeitsplätzen, Gerüsten und an Kanten
  • Herabfallende Gegenstände und Materialien
  • Stolpern, Rutschen, Stürzen auf unebenem Baustellengelände
  • Baustellenverkehr und bewegte Baumaschinen
  • Elektrische Gefährdung durch provisorische Installationen
  • Lärm, Staub und Gefahrstoffe

Schutzmaßnahmen

  • Persönliche Schutzausrüstung tragen: Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste
  • Verkehrswege freihalten und Absturzkanten sichern
  • Nur freigegebene, geprüfte Gerüste und Leitern benutzen
  • Baustrom nur über FI-geschützte Baustromverteiler beziehen
  • Sicherheitsabstand zu Baumaschinen und Schwenkbereichen einhalten

Verhalten im Notfall

Bei Unfall: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Notruf 112, Bauleitung informieren. Verbandbuch führen.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Allgemeine Bauarbeiten" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Allgemeine Bauarbeiten" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten), DGUV Vorschrift 1 (insb. § 4 Unterweisung), Baustellenverordnung (BaustellV), DGUV Regel 100-001.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Alle Baugewerke. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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