Bau-Unterweisung · DGUV

Heben von Lasten (Krane, Anschlagen): Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Unterweisung zum sicheren Anschlagen und Heben von Lasten mit Kranen und Hebezeugen.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 52 (Krane), BetrSichV, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500
Zielgruppe
Alle Bau
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Absturz der Last durch falsches Anschlagen
  • Pendeln/Schlagen der Last
  • Überlastung des Hebezeugs
  • Aufenthalt unter schwebender Last
  • Quetsch- und Einklemmgefahr für Hände und Füße beim Führen und Absetzen der Last

Schutzmaßnahmen

  • Nur geprüfte Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden
  • Anschlagpunkte und Lastschwerpunkt korrekt wählen
  • Niemals unter schwebende Lasten treten
  • Handzeichen/Funk mit dem Kranführer eindeutig vereinbaren
  • Anschlagmittel vor Gebrauch auf Schäden prüfen

Verhalten im Notfall

Bei abstürzender oder pendelnder Last: Bereich sofort räumen, Kranbetrieb stoppen, Notruf bei Verletzten.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Heben von Lasten (Krane, Anschlagen)" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Heben von Lasten (Krane, Anschlagen)" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 52 (Krane), BetrSichV, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Alle Bau. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

← Alle Unterweisungs-Themen