Heben von Lasten (Krane, Anschlagen): Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Unterweisung zum sicheren Anschlagen und Heben von Lasten mit Kranen und Hebezeugen.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 52 (Krane), BetrSichV, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500
- Zielgruppe
- Alle Bau
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Absturz der Last durch falsches Anschlagen
- Pendeln/Schlagen der Last
- Überlastung des Hebezeugs
- Aufenthalt unter schwebender Last
- Quetsch- und Einklemmgefahr für Hände und Füße beim Führen und Absetzen der Last
Schutzmaßnahmen
- Nur geprüfte Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden
- Anschlagpunkte und Lastschwerpunkt korrekt wählen
- Niemals unter schwebende Lasten treten
- Handzeichen/Funk mit dem Kranführer eindeutig vereinbaren
- Anschlagmittel vor Gebrauch auf Schäden prüfen
Verhalten im Notfall
Bei abstürzender oder pendelnder Last: Bereich sofort räumen, Kranbetrieb stoppen, Notruf bei Verletzten.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Heben von Lasten (Krane, Anschlagen)" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Heben von Lasten (Krane, Anschlagen)" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 52 (Krane), BetrSichV, DGUV Regel 109-017, DGUV Regel 100-500.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Alle Bau. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.