Bau-Unterweisung · DGUV

Leitern und Tritte: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Leitern verursachen jedes Jahr viele schwere Absturzunfälle. Nach TRBS 2121 Teil 2 dürfen Leitern als hochgelegener Arbeitsplatz nur noch eingeschränkt – für kurzzeitige Arbeiten geringer Gefährdung – verwendet werden. Diese Unterweisung ist vor der Nutzung und mindestens jährlich Pflicht.

Rechtsgrundlage
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 2121 Teil 2 (Verwendung von Leitern), DGUV Information 208-016 (Handlungsanleitung Leitern)
Zielgruppe
Alle Beschäftigten, die Leitern oder Tritte benutzen
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Absturz durch Umkippen, Wegrutschen oder Abrutschen des Leiterfußes
  • Verwendung beschädigter oder ungeeigneter Leitern
  • Ungeeigneter, unebener oder rutschiger Untergrund
  • Zu weites seitliches Hinauslehnen (Überstrecken)
  • Elektrische Gefährdung durch metallene Leitern in der Nähe spannungsführender Teile

Schutzmaßnahmen

  • Leiter nur für kurzzeitige Arbeiten geringer Gefährdung als Arbeitsplatz nutzen – sonst Gerüst/Hubarbeitsbühne
  • Vor jeder Benutzung Sichtprüfung (Holme, Sprossen, Spreizsicherung, Füße)
  • Anlegeleiter im richtigen Winkel aufstellen (ca. 65–75°) und gegen Wegrutschen sichern
  • Stehleiter nie als Anlegeleiter verwenden; nicht auf den obersten Sprossen stehen
  • Drei-Punkt-Kontakt halten, mit dem Körper innerhalb der Holme bleiben
  • Bei Elektroarbeiten nur nichtleitende Leitern; Leitern regelmäßig durch befähigte Person prüfen

Verhalten im Notfall

Bei einem Leiterabsturz Notruf 112 absetzen, verunfallte Person möglichst nicht bewegen (Wirbelsäule), Erste Hilfe leisten und den Unfall der Bauleitung melden bzw. ins Verbandbuch eintragen.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Leitern und Tritte" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Leitern und Tritte" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 2121 Teil 2 (Verwendung von Leitern), DGUV Information 208-016 (Handlungsanleitung Leitern).

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Alle Beschäftigten, die Leitern oder Tritte benutzen. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

← Alle Unterweisungs-Themen