Bau-Unterweisung · DGUV

Lärm & Gehörschutz am Bau: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Unterweisung zum Schutz vor Lärm auf Baustellen. Ab einem Tages-Lärmpegel von 80 dB(A) ist Gehörschutz bereitzustellen, ab 85 dB(A) zu tragen.

Rechtsgrundlage
LärmVibrationsArbSchV, DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 112-194
Zielgruppe
Alle Baugewerke
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Lärmschwerhörigkeit durch dauerhafte Lärmbelastung
  • Überhören von Warnsignalen und Maschinengeräuschen
  • Stress und Konzentrationsminderung
  • Akutes Knall-/Explosionstrauma durch Impulslärm (z. B. Bolzensetzgeräte, Abbruch-/Presslufthämmer) – ohne lange Vorbelastung sofort bleibender Hörschaden möglich

Schutzmaßnahmen

  • Gehörschutz tragen, wenn 85 dB(A) erreicht/überschritten werden
  • Gehörschutz auch über den Spitzenpegel auslösen: ab 135 dB(C) bereitstellen, ab 137 dB(C) tragen
  • Lärmarme Geräte und Arbeitsverfahren bevorzugen
  • Lärmbereiche kennzeichnen (Gehörschutz-Pflicht)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen

Verhalten im Notfall

Bei plötzlichem Hörverlust, Tinnitus oder Knalltrauma nach Lärm: Tätigkeit sofort beenden und umgehend – möglichst noch am selben Tag – einen HNO-Arzt aufsuchen (nicht abwarten, frühe Behandlung verbessert die Heilungschance). Anschließend als Arbeitsunfall melden.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Lärm & Gehörschutz am Bau" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Lärm & Gehörschutz am Bau" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: LärmVibrationsArbSchV, DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 112-194.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Alle Baugewerke. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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