Lärm & Gehörschutz am Bau: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Unterweisung zum Schutz vor Lärm auf Baustellen. Ab einem Tages-Lärmpegel von 80 dB(A) ist Gehörschutz bereitzustellen, ab 85 dB(A) zu tragen.
- Rechtsgrundlage
- LärmVibrationsArbSchV, DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 112-194
- Zielgruppe
- Alle Baugewerke
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Lärmschwerhörigkeit durch dauerhafte Lärmbelastung
- Überhören von Warnsignalen und Maschinengeräuschen
- Stress und Konzentrationsminderung
- Akutes Knall-/Explosionstrauma durch Impulslärm (z. B. Bolzensetzgeräte, Abbruch-/Presslufthämmer) – ohne lange Vorbelastung sofort bleibender Hörschaden möglich
Schutzmaßnahmen
- Gehörschutz tragen, wenn 85 dB(A) erreicht/überschritten werden
- Gehörschutz auch über den Spitzenpegel auslösen: ab 135 dB(C) bereitstellen, ab 137 dB(C) tragen
- Lärmarme Geräte und Arbeitsverfahren bevorzugen
- Lärmbereiche kennzeichnen (Gehörschutz-Pflicht)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen
Verhalten im Notfall
Bei plötzlichem Hörverlust, Tinnitus oder Knalltrauma nach Lärm: Tätigkeit sofort beenden und umgehend – möglichst noch am selben Tag – einen HNO-Arzt aufsuchen (nicht abwarten, frühe Behandlung verbessert die Heilungschance). Anschließend als Arbeitsunfall melden.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Lärm & Gehörschutz am Bau" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Lärm & Gehörschutz am Bau" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: LärmVibrationsArbSchV, DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 112-194.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Alle Baugewerke. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.