Stolpern, Rutschen, Stürzen vermeiden: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Stolpern, Rutschen und Stürzen (SRS) ist die häufigste Unfallart in deutschen Betrieben – quer durch alle Branchen und oft mit schweren Folgen. Schon einfache Ordnung und Aufmerksamkeit verhindern die meisten dieser Unfälle.
- Rechtsgrundlage
- ArbStättV, ASR A1.5/1,2 (Fußböden), ASR A1.8 (Verkehrswege); Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) sind die häufigste Unfallart in Betrieben
- Zielgruppe
- Alle Beschäftigten
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Stolpern über Hindernisse, herumliegende Kabel oder Bodenunebenheiten
- Ausrutschen auf nassen, verschmutzten oder glatten Böden
- Stürze auf Treppen und an Höhenunterschieden
- Unzureichende Beleuchtung und ungeeignetes Schuhwerk
Schutzmaßnahmen
- Verkehrswege frei und ordentlich halten – nichts abstellen, Kabel sichern oder verlegen
- Verschmutzungen und Nässe sofort beseitigen, Nassstellen kennzeichnen
- Rutschhemmende Bodenbeläge und geeignetes, festes Schuhwerk verwenden
- Treppen mit Handlauf benutzen, nicht rennen, nichts tragen, was die Sicht versperrt
- Für ausreichende Beleuchtung sorgen und Ordnung halten
Verhalten im Notfall
Bei einem Sturzunfall Erste Hilfe leisten; bei Verdacht auf Knochenbruch oder Kopfverletzung die Person nicht unnötig bewegen und Notruf 112. Jeden Unfall – auch Bagatellen – ins Verbandbuch eintragen.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Stolpern, Rutschen, Stürzen vermeiden" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Stolpern, Rutschen, Stürzen vermeiden" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: ArbStättV, ASR A1.5/1,2 (Fußböden), ASR A1.8 (Verkehrswege); Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) sind die häufigste Unfallart in Betrieben.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Alle Beschäftigten. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.