Bau-Unterweisung · DGUV

Quarzfeinstaub (A-Staub) & Silikose: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Beim Bearbeiten quarzhaltiger Materialien (Beton, Mörtel, Sandstein, Fliesen, Naturstein) entsteht alveolengängiger Quarzfeinstaub (A-Staub). Er ist unsichtbar fein, gelangt tief in die Lunge und verursacht die irreversible Quarzstaublunge (Silikose) sowie Lungenkrebs. Teilnahmepflicht vor staubintensiven Tätigkeiten und mindestens jährlich.

Rechtsgrundlage
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 559 (Mineralischer Staub), TRGS 900 (Allgemeiner Staubgrenzwert A-Staub 1,25 mg/m³), DGUV Information 213-582; Beurteilungsmaßstab Quarz-A-Staub 0,05 mg/m³
Zielgruppe
Beschäftigte bei Beton-, Mauer-, Abbruch-, Bohr-, Fräs- und Schleifarbeiten
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Alveolengängiger Quarzfeinstaub beim Schneiden, Schleifen, Bohren, Fräsen und Abbruch
  • Silikose (Quarzstaublunge) – irreversible Vernarbung des Lungengewebes
  • Lungenkrebs durch kristallines Siliziumdioxid (IARC-Gruppe 1, krebserzeugend)
  • Chronische Bronchitis / COPD und erhöhtes Tuberkulose-Risiko
  • Gefahr auch für Umstehende durch aufgewirbelten Staub

Schutzmaßnahmen

  • STOP-Prinzip: staubarme Verfahren bevorzugen (vorkonfektionieren, nass statt trocken)
  • Staub an der Entstehungsstelle absaugen (Werkzeug mit Absaugung, Bausauger Staubklasse M oder H)
  • Nassschneiden / Wasserzufuhr zur Staubbindung einsetzen
  • Atemschutz tragen: partikelfiltrierend FFP2/FFP3 bzw. P3 bei hoher Belastung
  • Nicht trocken kehren – aufsaugen; Arbeitskleidung wechseln, nicht ausblasen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (DGUV Empfehlung Quarzstaub) wahrnehmen

Verhalten im Notfall

Bei akuten Atembeschwerden Tätigkeit einstellen, an die frische Luft, ärztliche Abklärung. Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK 4101 Silikose, BK 4112 Lungenkrebs durch Quarzstaub) dem Betriebsarzt und der BG melden.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

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Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Quarzfeinstaub (A-Staub) & Silikose" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 559 (Mineralischer Staub), TRGS 900 (Allgemeiner Staubgrenzwert A-Staub 1,25 mg/m³), DGUV Information 213-582; Beurteilungsmaßstab Quarz-A-Staub 0,05 mg/m³.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Beschäftigte bei Beton-, Mauer-, Abbruch-, Bohr-, Fräs- und Schleifarbeiten. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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