Gerüstbau – Auf- und Abbau: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Unterweisung für den fachgerechten Auf-, Um- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten. Gerüstbau zählt zu den Tätigkeiten mit der höchsten Unfallrate am Bau.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 38 §5, TRBS 2121, DGUV Regel 101-038
- Zielgruppe
- Gerüstbauer
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Absturz beim Auf- und Abbau vor Fertigstellung des Seitenschutzes
- Umkippen oder Einsturz bei mangelhafter Verankerung
- Herabfallende Gerüstteile
- Überlastung von Belägen und Bauteilen
Schutzmaßnahmen
- Vorrang des kollektiven Absturzschutzes (STOP-Prinzip, TRBS 2121-1): auf der obersten, im Aufbau befindlichen Lage ein vorlaufendes Seitenschutz-/Montagesicherheitsgeländer (MSG) verwenden
- PSA gegen Absturz nur nachrangig einsetzen – dort, wo ein vorlaufender Seitenschutz technisch nicht möglich ist
- Gerüst nach Aufbauanleitung des Herstellers errichten
- Verankerung und Standsicherheit prüfen lassen (Befähigte Person)
- Freigabe/Kennzeichnung erst nach Prüfung – vorher Sperrung
- Zulässige Belastung der Gerüstgruppe einhalten
Verhalten im Notfall
Bei Absturz auf festen Untergrund: Person nicht unnötig bewegen, Notruf 112, Rettung über sichere Zugänge. Bei Sturz in die PSA gegen Absturz (Hängen im Auffanggurt): unverzüglich nach Rettungskonzept (TRBS 2121-1) retten – Lebensgefahr durch Hängetrauma binnen Minuten; Notruf 112; nach der Rettung ärztlich überwachen lassen.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Gerüstbau – Auf- und Abbau" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Gerüstbau – Auf- und Abbau" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 38 §5, TRBS 2121, DGUV Regel 101-038.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Gerüstbauer. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.