Bau-Unterweisung · DGUV

Gerüstbau – Auf- und Abbau: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Unterweisung für den fachgerechten Auf-, Um- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten. Gerüstbau zählt zu den Tätigkeiten mit der höchsten Unfallrate am Bau.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 38 §5, TRBS 2121, DGUV Regel 101-038
Zielgruppe
Gerüstbauer
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Absturz beim Auf- und Abbau vor Fertigstellung des Seitenschutzes
  • Umkippen oder Einsturz bei mangelhafter Verankerung
  • Herabfallende Gerüstteile
  • Überlastung von Belägen und Bauteilen

Schutzmaßnahmen

  • Vorrang des kollektiven Absturzschutzes (STOP-Prinzip, TRBS 2121-1): auf der obersten, im Aufbau befindlichen Lage ein vorlaufendes Seitenschutz-/Montagesicherheitsgeländer (MSG) verwenden
  • PSA gegen Absturz nur nachrangig einsetzen – dort, wo ein vorlaufender Seitenschutz technisch nicht möglich ist
  • Gerüst nach Aufbauanleitung des Herstellers errichten
  • Verankerung und Standsicherheit prüfen lassen (Befähigte Person)
  • Freigabe/Kennzeichnung erst nach Prüfung – vorher Sperrung
  • Zulässige Belastung der Gerüstgruppe einhalten

Verhalten im Notfall

Bei Absturz auf festen Untergrund: Person nicht unnötig bewegen, Notruf 112, Rettung über sichere Zugänge. Bei Sturz in die PSA gegen Absturz (Hängen im Auffanggurt): unverzüglich nach Rettungskonzept (TRBS 2121-1) retten – Lebensgefahr durch Hängetrauma binnen Minuten; Notruf 112; nach der Rettung ärztlich überwachen lassen.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Gerüstbau – Auf- und Abbau" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Gerüstbau – Auf- und Abbau" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 38 §5, TRBS 2121, DGUV Regel 101-038.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Gerüstbauer. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

← Alle Unterweisungs-Themen