Brandschutz & Verhalten im Brandfall: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Brände können in jedem Betrieb entstehen. Jede beschäftigte Person muss die Brandschutzregeln, die Flucht- und Rettungswege und das richtige Verhalten im Brandfall kennen. Diese Unterweisung ist mindestens jährlich Pflicht.
- Rechtsgrundlage
- ArbSchG § 10 (Notfallmaßnahmen), ArbStättV § 4 Abs. 4 und ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), DGUV Information 205-001
- Zielgruppe
- Alle Beschäftigten
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Entstehungsbrände durch defekte oder überlastete elektrische Geräte
- Brennbare Stoffe und Flüssigkeiten in der Nähe von Zündquellen
- Versperrte oder zugestellte Flucht- und Rettungswege
- Rauchgase – die häufigste Todesursache bei Bränden
Schutzmaßnahmen
- Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge immer freihalten
- Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldern und Sammelplatz kennen
- Brennbare Stoffe sachgerecht und getrennt von Zündquellen lagern
- Elektrische Geräte nicht überlasten, defekte Geräte sofort melden
- Verhalten im Brandfall einprägen: Alarmieren – Retten – Löschen (nur Entstehungsbrände)
Verhalten im Notfall
Im Brandfall: Ruhe bewahren, Feuerwehr alarmieren (112), gefährdete Personen warnen und in Sicherheit bringen, Fluchtwege benutzen (keinen Aufzug!), einen Entstehungsbrand nur bei eigener Sicherheit löschen, zum Sammelplatz gehen und auf Vollzähligkeit prüfen.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Brandschutz & Verhalten im Brandfall" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Brandschutz & Verhalten im Brandfall" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: ArbSchG § 10 (Notfallmaßnahmen), ArbStättV § 4 Abs. 4 und ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), DGUV Information 205-001.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Alle Beschäftigten. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.