Bau-Unterweisung · DGUV

Hitze & UV-Strahlung im Freien: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Arbeit im Freien bedeutet Belastung durch Hitze und UV-Strahlung. Hitze kann zu Hitzschlag und Kreislaufkollaps führen, UV-Strahlung verursacht akut Sonnenbrand und langfristig hellen Hautkrebs. Diese Unterweisung ist besonders in der warmen Jahreszeit Pflicht.

Rechtsgrundlage
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A3.5 (Raumtemperatur), DGUV Information 203-088 (Sonnenschutz im Freien); natürliche UV-Strahlung ist krebserzeugend – heller Hautkrebs als BK 5103 anerkannt
Zielgruppe
Beschäftigte bei Arbeiten im Freien
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Hitzebelastung: Hitzschlag, Sonnenstich, Kreislaufkollaps und Dehydrierung
  • UV-Strahlung: akut Sonnenbrand, langfristig heller (weißer) Hautkrebs (BK 5103)
  • Nachlassende Konzentration bei Hitze – erhöhtes Unfallrisiko

Schutzmaßnahmen

  • Organisatorisch: körperlich schwere Arbeiten in kühlere Tageszeiten verlegen, Beschattung schaffen, Pausen im Schatten
  • Ausreichend trinken – bei Hitze regelmäßig Wasser, auch ohne Durstgefühl
  • Körperbedeckende, luftdurchlässige Kleidung und Kopf-/Nackenschutz (z. B. Helm mit Nackenschutz) tragen
  • Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel LSF 50+ schützen, ggf. UV-Schutzbrille
  • Hitzewarnungen beachten und auf Anzeichen von Hitzeerschöpfung achten

Verhalten im Notfall

Bei Hitzschlag/Sonnenstich (heiße, gerötete Haut, Verwirrtheit, Bewusstseinstrübung) sofort Notruf 112, die Person in den Schatten bringen und kühlen. Bei Kreislaufkollaps Beine hochlagern; Flüssigkeit nur bei vollem Bewusstsein geben.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Hitze & UV-Strahlung im Freien" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Hitze & UV-Strahlung im Freien" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A3.5 (Raumtemperatur), DGUV Information 203-088 (Sonnenschutz im Freien); natürliche UV-Strahlung ist krebserzeugend – heller Hautkrebs als BK 5103 anerkannt.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Beschäftigte bei Arbeiten im Freien. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

← Alle Unterweisungs-Themen