Hitze & UV-Strahlung im Freien: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Arbeit im Freien bedeutet Belastung durch Hitze und UV-Strahlung. Hitze kann zu Hitzschlag und Kreislaufkollaps führen, UV-Strahlung verursacht akut Sonnenbrand und langfristig hellen Hautkrebs. Diese Unterweisung ist besonders in der warmen Jahreszeit Pflicht.
- Rechtsgrundlage
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A3.5 (Raumtemperatur), DGUV Information 203-088 (Sonnenschutz im Freien); natürliche UV-Strahlung ist krebserzeugend – heller Hautkrebs als BK 5103 anerkannt
- Zielgruppe
- Beschäftigte bei Arbeiten im Freien
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Hitzebelastung: Hitzschlag, Sonnenstich, Kreislaufkollaps und Dehydrierung
- UV-Strahlung: akut Sonnenbrand, langfristig heller (weißer) Hautkrebs (BK 5103)
- Nachlassende Konzentration bei Hitze – erhöhtes Unfallrisiko
Schutzmaßnahmen
- Organisatorisch: körperlich schwere Arbeiten in kühlere Tageszeiten verlegen, Beschattung schaffen, Pausen im Schatten
- Ausreichend trinken – bei Hitze regelmäßig Wasser, auch ohne Durstgefühl
- Körperbedeckende, luftdurchlässige Kleidung und Kopf-/Nackenschutz (z. B. Helm mit Nackenschutz) tragen
- Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel LSF 50+ schützen, ggf. UV-Schutzbrille
- Hitzewarnungen beachten und auf Anzeichen von Hitzeerschöpfung achten
Verhalten im Notfall
Bei Hitzschlag/Sonnenstich (heiße, gerötete Haut, Verwirrtheit, Bewusstseinstrübung) sofort Notruf 112, die Person in den Schatten bringen und kühlen. Bei Kreislaufkollaps Beine hochlagern; Flüssigkeit nur bei vollem Bewusstsein geben.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Hitze & UV-Strahlung im Freien" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Hitze & UV-Strahlung im Freien" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A3.5 (Raumtemperatur), DGUV Information 203-088 (Sonnenschutz im Freien); natürliche UV-Strahlung ist krebserzeugend – heller Hautkrebs als BK 5103 anerkannt.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Beschäftigte bei Arbeiten im Freien. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.