Bau-Unterweisung · DGUV

Hand-Arm-Vibrationen: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Handgeführte Maschinen übertragen Vibrationen auf Hand und Arm. Dauerhafte Belastung schädigt Blutgefäße, Nerven, Knochen und Gelenke – bis zur „Weißfingerkrankheit“. Diese Unterweisung ist bei Vibrationsexposition Pflicht und mindestens jährlich zu wiederholen.

Rechtsgrundlage
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), TRLV Vibrationen; Hand-Arm-Vibration Auslösewert A(8) 2,5 m/s², Expositionsgrenzwert A(8) 5,0 m/s²
Zielgruppe
Beschäftigte mit handgeführten vibrierenden Maschinen (Abbruch-/Bohrhammer, Stampfer, Trennschleifer)
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Durchblutungsstörungen der Finger (vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom, „Weißfinger“)
  • Nervenschäden mit Kribbeln, Taubheit und Kraftverlust in den Händen
  • Schäden an Knochen, Gelenken und Muskeln von Hand und Arm
  • Überschreiten des Expositionsgrenzwertes A(8) von 5,0 m/s² bei langer Nutzung

Schutzmaßnahmen

  • Vibrationsarme Geräte auswählen (Vibrationskennwert aus der Herstellerinformation beachten)
  • Expositionszeit begrenzen und Tätigkeiten wechseln – ab Auslösewert A(8) 2,5 m/s² Maßnahmen ergreifen
  • Werkzeuge warten und scharf halten – stumpfe oder unwuchtige Einsätze erhöhen die Vibration
  • Hände warm und trocken halten; Antivibrations-Handschuhe nur ergänzend einsetzen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen (Pflichtvorsorge bei Überschreiten des Auslösewerts)

Verhalten im Notfall

Bei anhaltenden Durchblutungs- oder Gefühlsstörungen der Hände (weiße, taube Finger) die Tätigkeit melden und den Betriebsarzt aufsuchen. Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK 2104, vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen) der BG melden.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Hand-Arm-Vibrationen" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Hand-Arm-Vibrationen" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), TRLV Vibrationen; Hand-Arm-Vibration Auslösewert A(8) 2,5 m/s², Expositionsgrenzwert A(8) 5,0 m/s².

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Beschäftigte mit handgeführten vibrierenden Maschinen (Abbruch-/Bohrhammer, Stampfer, Trennschleifer). Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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