Hand-Arm-Vibrationen: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Handgeführte Maschinen übertragen Vibrationen auf Hand und Arm. Dauerhafte Belastung schädigt Blutgefäße, Nerven, Knochen und Gelenke – bis zur „Weißfingerkrankheit“. Diese Unterweisung ist bei Vibrationsexposition Pflicht und mindestens jährlich zu wiederholen.
- Rechtsgrundlage
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), TRLV Vibrationen; Hand-Arm-Vibration Auslösewert A(8) 2,5 m/s², Expositionsgrenzwert A(8) 5,0 m/s²
- Zielgruppe
- Beschäftigte mit handgeführten vibrierenden Maschinen (Abbruch-/Bohrhammer, Stampfer, Trennschleifer)
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Durchblutungsstörungen der Finger (vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom, „Weißfinger“)
- Nervenschäden mit Kribbeln, Taubheit und Kraftverlust in den Händen
- Schäden an Knochen, Gelenken und Muskeln von Hand und Arm
- Überschreiten des Expositionsgrenzwertes A(8) von 5,0 m/s² bei langer Nutzung
Schutzmaßnahmen
- Vibrationsarme Geräte auswählen (Vibrationskennwert aus der Herstellerinformation beachten)
- Expositionszeit begrenzen und Tätigkeiten wechseln – ab Auslösewert A(8) 2,5 m/s² Maßnahmen ergreifen
- Werkzeuge warten und scharf halten – stumpfe oder unwuchtige Einsätze erhöhen die Vibration
- Hände warm und trocken halten; Antivibrations-Handschuhe nur ergänzend einsetzen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge wahrnehmen (Pflichtvorsorge bei Überschreiten des Auslösewerts)
Verhalten im Notfall
Bei anhaltenden Durchblutungs- oder Gefühlsstörungen der Hände (weiße, taube Finger) die Tätigkeit melden und den Betriebsarzt aufsuchen. Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK 2104, vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen) der BG melden.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Hand-Arm-Vibrationen" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Hand-Arm-Vibrationen" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), TRLV Vibrationen; Hand-Arm-Vibration Auslösewert A(8) 2,5 m/s², Expositionsgrenzwert A(8) 5,0 m/s².
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Beschäftigte mit handgeführten vibrierenden Maschinen (Abbruch-/Bohrhammer, Stampfer, Trennschleifer). Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.