Innerbetrieblicher Transport & Lagersicherheit: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Beim innerbetrieblichen Transport und im Lager entstehen Gefahren durch Fahrzeuge, Lasten und Regale. Sichere Verkehrswege, geprüfte Geräte und Ordnung verhindern schwere Unfälle.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge), BetrSichV, ASR A1.8 (Verkehrswege), DGUV Information 208-061 (Lagereinrichtungen und Ladungsträger); Regalprüfung mind. jährlich durch befähigte Person (DIN EN 15635); Fahrer-Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001
- Zielgruppe
- Beschäftigte in Lager, Versand, Handel und Logistik
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Anfahren und Quetschen durch Flurförderzeuge (Gabelstapler, Hubwagen)
- Herabfallende oder umstürzende Lasten und Regale
- Überlastung von Regalen über die zulässige Fachlast hinaus
- Gemischter Fußgänger- und Fahrzeugverkehr auf engen Wegen
Schutzmaßnahmen
- Flurförderzeuge nur mit Qualifizierung und schriftlichem Fahrauftrag führen (DGUV Grundsatz 308-001)
- Verkehrswege trennen und kennzeichnen, ausgewiesene Fußgängerwege benutzen
- Niemals unter angehobene Lasten treten; Lasten standsicher stapeln
- Regale nicht überlasten – Tragfähigkeit laut Belastungsschild beachten
- Beschädigte Regale sperren und entlasten; jährliche Regalprüfung durch befähigte Person
Verhalten im Notfall
Bei einem Unfall mit Fahrzeug oder Last den Bereich sichern, Erste Hilfe leisten, Notruf 112 absetzen und Vorgesetzte informieren. Ein beschädigtes Regal sofort sperren und entlasten, bevor es einstürzt.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Innerbetrieblicher Transport & Lagersicherheit" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Innerbetrieblicher Transport & Lagersicherheit" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge), BetrSichV, ASR A1.8 (Verkehrswege), DGUV Information 208-061 (Lagereinrichtungen und Ladungsträger); Regalprüfung mind. jährlich durch befähigte Person (DIN EN 15635); Fahrer-Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Beschäftigte in Lager, Versand, Handel und Logistik. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.