Bau-Unterweisung · DGUV

Abbrucharbeiten: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Unterweisung zu Gefährdungen bei Abbruch- und Rückbauarbeiten. Vor Beginn ist eine Erkundung auf Schadstoffe (Asbest, KMF) erforderlich.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten – Abbrucharbeiten), DGUV Information 201-013 (Abbrucharbeiten), TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (alte Mineralwolle/KMF), TRGS 559 (Quarzhaltiger Staub)
Zielgruppe
Abbruchunternehmen
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Unkontrollierter Einsturz von Bauteilen
  • Freisetzung von Asbest und anderen Gefahrstoffen
  • Krebserzeugender alveolengängiger Quarzfeinstaub (A-Staub) beim Brechen, Schneiden und Schleifen von Beton/Mauerwerk – Silikose und Lungenkrebs (TRGS 559)
  • Herabfallende Trümmer und Staub
  • Absturz an offenen Kanten und Geschossöffnungen

Schutzmaßnahmen

  • Schadstoff-Erkundung vor Beginn; bei Asbest TRGS 519 beachten
  • Abbruchanweisung/-reihenfolge einhalten (von oben nach unten)
  • Atemschutz und Staubbindung bei Staubentwicklung
  • Gefahrbereiche absperren, Standsicherheit der Reststruktur sichern

Verhalten im Notfall

Bei Asbestverdacht: Arbeiten einstellen, Bereich sichern, Fachfirma/Behörde einbinden; bei Einsturz Notruf 112.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Abbrucharbeiten" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Abbrucharbeiten" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten – Abbrucharbeiten), DGUV Information 201-013 (Abbrucharbeiten), TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (alte Mineralwolle/KMF), TRGS 559 (Quarzhaltiger Staub).

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Abbruchunternehmen. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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