Erste Hilfe im Betrieb: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Bei einem Unfall oder Notfall zählt jede Minute. Jede beschäftigte Person sollte wissen, wie der Notruf abgesetzt wird, wo Erste-Hilfe-Material und Ersthelfer sind und wie einfache lebensrettende Maßnahmen funktionieren.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 1 §§ 24–28 (Erste Hilfe), ASR A4.3; Ersthelfer-Quote nach DGUV V1 § 26: 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben
- Zielgruppe
- Alle Beschäftigten
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Verzögerte Hilfe, weil Meldewege oder Ersthelfer unbekannt sind
- Unbekannte Standorte von Verbandkasten und Defibrillator (AED)
- Eigengefährdung bei unüberlegtem Helfen
- Fehlende Dokumentation von Bagatellverletzungen (Verbandbuch)
Schutzmaßnahmen
- Notruf 112 absetzen und die fünf W beantworten
- Standort von Verbandkasten, Ersthelfern und ggf. AED kennen
- Auf den Eigenschutz achten, bevor man hilft
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen anwenden (stabile Seitenlage, Druckverband, Wiederbelebung)
- Jede Verletzung – auch kleine – ins Verbandbuch eintragen
Verhalten im Notfall
Die fünf W der Notrufmeldung: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? Warten auf Rückfragen. Reihenfolge immer: Eigenschutz → Notruf 112 → lebensrettende Sofortmaßnahmen.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Erste Hilfe im Betrieb" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Erste Hilfe im Betrieb" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 1 §§ 24–28 (Erste Hilfe), ASR A4.3; Ersthelfer-Quote nach DGUV V1 § 26: 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Alle Beschäftigten. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.