Bau-Unterweisung · DGUV

PSA gegen Absturz: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Unterweisung zur Auswahl, Benutzung und Prüfung Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (Auffangsysteme).

Rechtsgrundlage
DGUV Regel 112-198/-199, TRBS 2121, DGUV Vorschrift 38
Zielgruppe
Gerüstbau, Dachdecker, Zimmerer
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Absturz aus großer Höhe (Dach, Gerüst, Öffnungen)
  • Pendelsturz bei seitlich liegendem Anschlagpunkt
  • Aufprall auf Boden oder Bauteil bei zu geringem Sturzraum unter dem Arbeitsplatz (Falldämpfer kann sich nicht voll entfalten – lichter Abstand i. d. R. ca. 6,75 m, DGUV Regel 112-198)
  • Versagen ungeprüfter oder beschädigter Ausrüstung oder eines Anschlagpunkts mit unzureichender Tragfähigkeit (EN 795)
  • Hängetrauma nach Absturz

Schutzmaßnahmen

  • Auffanggurt korrekt anlegen und einstellen
  • Anschlagpunkt möglichst senkrecht über dem Arbeitsplatz wählen
  • Nur geprüfte PSA verwenden, vor Gebrauch sichtprüfen
  • Rettungskonzept festlegen, um Hängetrauma zu vermeiden
  • Falldämpfer und ausreichenden Freiraum unter dem Arbeitsplatz beachten

Verhalten im Notfall

Nach Absturz in den Gurt: schnelle Rettung einleiten (Hängetrauma!), Notruf 112. Lagerung nach Wunsch des Betroffenen, häufig flach (initiale Flachlagerung, ABCDE-Schema, DGUV Information 204-011, Stand 2021) – die früher gelehrte Kauerstellung ist hinfällig. Bewusstlose mit normaler Atmung in stabile Seitenlage; bei fehlender/normwidriger Atmung sofort Wiederbelebung. Aktives Hochlagern der Beine (Schocklage) vermeiden.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „PSA gegen Absturz" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „PSA gegen Absturz" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Regel 112-198/-199, TRBS 2121, DGUV Vorschrift 38.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Gerüstbau, Dachdecker, Zimmerer. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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