Elektrische Gefährdungen auf Baustellen: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Unterweisung zum sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Baustellen.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel), DGUV Vorschrift 38 §6 (Bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren), DGUV Information 203-006, DIN VDE 0100-704
- Zielgruppe
- Alle Baugewerke
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Stromschlag durch defekte Geräte oder Kabel
- Berührung beschädigter Leitungen / Freileitungen
- Stromschlag und Störlichtbogen durch Beschädigung erdverlegter Kabel bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Brand durch Überlastung provisorischer Installationen
Schutzmaßnahmen
- Strom nur über Baustromverteiler mit FI/RCD (≤30 mA) beziehen
- Geräte und Kabel vor Gebrauch sichtprüfen; Beschädigte aussondern
- Elektroarbeiten nur durch Elektrofachkraft
- Kabel gegen mechanische Beschädigung schützen, nicht über Kanten
- Schutzabstände zu Freileitungen einhalten (≤1 kV: 1 m, bis 110 kV: 3 m, bis 220 kV: 4 m, bis 380 kV/unbekannt: 5 m) bzw. Leitung freischalten/abdecken lassen
- Vor Erdarbeiten Leitungspläne/Planauskunft einholen und Kabel orten (ggf. Suchschachtung)
- Ortsveränderliche Betriebsmittel wiederkehrend durch eine Elektrofachkraft prüfen (DGUV Vorschrift 3; Baustelle-Richtwert alle 3 Monate)
Verhalten im Notfall
Niederspannung (Baustrom): Strom abschalten, Person nur mit isolierendem Mittel (z. B. trockenes Holz) befreien, nicht direkt berühren. Hochspannung/Freileitung: NICHT annähern, Sicherheitsabstand mind. 5 m – Freischaltung nur durch Netzbetreiber/Elektrofachkraft. Immer Notruf 112; jeden Stromunfall-Verunfallten auch ohne sichtbare Verletzung ärztlich untersuchen lassen (EKG – Gefahr verzögerter Herzrhythmusstörungen).
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Elektrische Gefährdungen auf Baustellen" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Elektrische Gefährdungen auf Baustellen" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel), DGUV Vorschrift 38 §6 (Bestehende Anlagen und Verkehrsgefahren), DGUV Information 203-006, DIN VDE 0100-704.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Alle Baugewerke. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.