Betonarbeiten / Schalarbeiten: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit
Unterweisung zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Schal-, Bewehrungs- und Betonierarbeiten.
- Rechtsgrundlage
- DGUV Regel 101-014 (Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste), DGUV Vorschrift 38, BetrSichV
- Zielgruppe
- Hochbau
- Häufigkeit
- Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
- Nachweis
- Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum
Typische Gefährdungen
- Einsturz von Schalung bei unzureichender Abstützung
- Hautschäden durch Frischbeton (alkalisch, ätzend)
- Absturz an Schalungskanten und Aussparungen
- Quetschen beim Bewegen schwerer Schalelemente
Schutzmaßnahmen
- Schalung und Abstützung nach Plan errichten und prüfen
- Hautschutz: dichte Handschuhe, lange Kleidung, Hautschutzmittel
- Absturzkanten und Aussparungen sichern/abdecken
- Lasten mit geeigneten Hilfsmitteln bewegen, nicht allein heben
- Frischbeton von Haut und Augen fernhalten, bei Kontakt spülen
- Augenschutz tragen: dicht schließende Schutzbrille/Korbbrille (EN 166) bei Spritzgefahr – Frischbeton ist stark alkalisch und verätzt die Augen
Verhalten im Notfall
Bei Betonkontakt mit Augen/Haut: sofort mit viel Wasser spülen, bei Augen Arzt aufsuchen; bei Schalungseinsturz Bereich räumen, Notruf.
Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit
Safemploy liefert „Betonarbeiten / Schalarbeiten" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.
Häufige Fragen
Ist die Unterweisung „Betonarbeiten / Schalarbeiten" Pflicht?
Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Regel 101-014 (Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste), DGUV Vorschrift 38, BetrSichV.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.
Für wen ist diese Unterweisung relevant?
Zielgruppe: Hochbau. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.
Was muss dokumentiert werden?
Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.
Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.