Bau-Unterweisung · DGUV

Baustellenverkehr & Absicherung: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Unterweisung zur sicheren Gestaltung von Verkehrswegen und zur Absicherung von Bau- und Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum.

Rechtsgrundlage
DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten), ASR A5.2 (Straßenbaustellen), ASR A1.8 (Verkehrswege), RSA 21
Zielgruppe
Tiefbau, Straßenbau
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Angefahren werden durch öffentlichen Verkehr oder Baufahrzeuge
  • Unzureichende Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen
  • Schlechte Sichtbarkeit bei Dämmerung/Nacht
  • Rückwärtsfahrende Fahrzeuge ohne Sicht

Schutzmaßnahmen

  • Warnkleidung der richtigen Klasse tragen
  • Verkehrssicherung nach RSA/Verkehrszeichenplan aufstellen
  • Fußgänger- und Fahrwege baulich trennen
  • Beim Rückwärtsfahren Einweiser einsetzen
  • Arbeitsstelle ausreichend beleuchten und absperren

Verhalten im Notfall

Bei Unfall im Verkehrsraum: eigene Sicherheit zuerst, Unfallstelle absichern, Notruf 112, Polizei verständigen.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Baustellenverkehr & Absicherung" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Baustellenverkehr & Absicherung" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten), ASR A5.2 (Straßenbaustellen), ASR A1.8 (Verkehrswege), RSA 21.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Tiefbau, Straßenbau. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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