Bau-Unterweisung · DGUV

Asbest – Basiswissen: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Basis-Unterweisung zum Erkennen asbestverdächtiger Materialien und zum richtigen Verhalten. Achtung: Tätigkeiten an Asbest dürfen nur sachkundige Fachfirmen nach TRGS 519 ausführen.

Rechtsgrundlage
TRGS 519, Gefahrstoffverordnung, DGUV Information 201-012
Zielgruppe
Abbruch, Sanierung, Bestandsbau
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Einatmen von Asbestfasern → Asbestose, Lungen-/Rippenfellkrebs (Latenzzeit Jahrzehnte)
  • Unerkanntes Asbest in alten Bauteilen (vor 1993)
  • Faserfreisetzung beim Bohren, Brechen, Schleifen

Schutzmaßnahmen

  • Bei Verdacht: Arbeiten SOFORT einstellen, Bereich nicht bearbeiten
  • Asbestverdächtiges Material nicht zerstören (bohren/brechen/schleifen)
  • Bauleitung informieren; Probenahme/Sanierung nur durch Fachfirma (TRGS 519)
  • Bei zugelassenen Arbeiten: Schutzanzug + P3-Atemschutz, Faserbindung

Verhalten im Notfall

Bei unbeabsichtigter Faserfreisetzung: Bereich verlassen und abschotten, nicht aufwirbeln, Fachfirma/Behörde einbinden.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Asbest – Basiswissen" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Asbest – Basiswissen" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: TRGS 519, Gefahrstoffverordnung, DGUV Information 201-012.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Abbruch, Sanierung, Bestandsbau. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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