Bau-Unterweisung · DGUV

Schweißen, Brennen & Trennschleifen: Pflicht, Inhalte & Häufigkeit

Unterweisung zu heißen Arbeiten: Schweißen, Brennschneiden und Trennschleifen — mit Brand-, Gas- und Gesundheitsgefahren.

Rechtsgrundlage
DGUV Information 209-016 (Schweißrauche), DGUV Information 209-002 (Schleifen), DGUV Regel 100-500, TRGS 528
Zielgruppe
Metallbau, Hochbau, Tiefbau
Häufigkeit
Mindestens jährlich (§ 12 ArbSchG)
Nachweis
Audit-fertiges PDF mit Teilnehmer & Datum

Typische Gefährdungen

  • Brand und Explosion durch Funkenflug
  • Gesundheitsgefahr durch Schweißrauche und Gase
  • Verbrennungen und Augenschäden (UV-Strahlung)
  • Rückschlag/Bruch der Trennscheibe
  • Gehörschädigung durch Lärm beim Trennschleifen (über 100 dB(A))

Schutzmaßnahmen

  • Erlaubnisschein, Brennbares entfernen, Feuerlöscher bereit
  • Absaugung/Lüftung gegen Schweißrauche, geeigneter Atemschutz
  • Schweißerschutzschild, schwer entflammbare Kleidung, Schutzhandschuhe
  • Nur passende, unbeschädigte Trennscheiben; Schutzhaube nutzen
  • Beim Trennschleifen Gehörschutz und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

Verhalten im Notfall

Bei Brand: löschen/Notruf 112. Bei Augenverblitzung: abdunkeln, Arzt aufsuchen.

Diese Unterweisung in Minuten – statt stundenlanger Zettelarbeit

Safemploy liefert „Schweißen, Brennen & Trennschleifen" als fertige, DGUV-konforme Unterweisung mit Quiz, Leichter Sprache und audit-fertigem Nachweis.

Häufige Fragen

Ist die Unterweisung „Schweißen, Brennen & Trennschleifen" Pflicht?

Ja. Arbeitsschutz-Unterweisungen sind nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verpflichtend – mindestens jährlich und vor Aufnahme der Tätigkeit. Maßgebliche Grundlagen hier: DGUV Information 209-016 (Schweißrauche), DGUV Information 209-002 (Schleifen), DGUV Regel 100-500, TRGS 528.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, zusätzlich vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei neuen Gefährdungen sowie nach Unfällen oder Beinaheunfällen.

Für wen ist diese Unterweisung relevant?

Zielgruppe: Metallbau, Hochbau, Tiefbau. Die Inhalte richten sich an alle Beschäftigten, die den genannten Gefährdungen ausgesetzt sind.

Was muss dokumentiert werden?

Thema, Datum, Teilnehmer und die bestätigte Kenntnisnahme – als rechtssicherer Nachweis für die Aufsicht und die Berufsgenossenschaft. Safemploy erzeugt diesen Nachweis automatisch als PDF.

Dieser Ratgeber ist unverbindlich und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Maßgeblich sind die Verhältnisse im konkreten Betrieb.

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