Baustellen-Management, Unterweisungen & Gefährdungsbeurteilung im Bau
Auf Baustellen gelten hohe Anforderungen der BG BAU und der Baustellenverordnung (BaustellV). Safemploy managt die Baustelle als Ganzes: Aus Dauer, Beschäftigtenzahl und gefährlichen Arbeiten werden die Pflichten (Vorankündigung, SiGeKo, SiGe-Plan) automatisch abgeleitet — mit KI-Entwurf für SiGe-Plan und Vorankündigung — und erstellt zusätzlich DGUV-konforme Unterweisungen und baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilungen für Rohbau, Ausbau, Gerüstbau und Tiefbau.
Typische Gefährdungen in der Branche Baugewerbe
- Absturz von Gerüsten, Dächern und Leitern
- Quetsch- und Anfahrgefahren durch Baumaschinen
- Gefahrstoffe (Quarzstaub, Asbest, Gefahrstoffe im Bau)
- Lärm- und Vibrationsbelastung
- Handverletzungen und Schnittverletzungen
Pflicht-Unterweisungen für Baugewerbe
- Baustellenverordnung: Vorankündigung, SiGeKo & SiGe-Plan
- Absturzsicherung & PSA gegen Absturz
- Gerüstbenutzung
- Sicherer Umgang mit Baumaschinen
- Quarzstaub / Gefahrstoffe
- Erste Hilfe auf der Baustelle
Rechtsgrundlagen: § 12 ArbSchG · BaustellV (§§ 2, 3) · DGUV Vorschrift 1 · BetrSichV · GefStoffV · DGUV Regel 101-038
Baugewerbe: Unterweisungen in Minuten erstellen
Safemploy erzeugt diese Unterweisungen und die passende Gefährdungsbeurteilung als DGUV-konformen Entwurf — mit Quiz, Nachweis und Erinnerungen. 14 Tage kostenlos.
Häufige Fragen
Welche Unterweisungen sind in der Branche Baugewerbe Pflicht?
Typisch sind: Baustellenverordnung: Vorankündigung, SiGeKo & SiGe-Plan, Absturzsicherung & PSA gegen Absturz, Gerüstbenutzung, Sicherer Umgang mit Baumaschinen, Quarzstaub / Gefahrstoffe, Erste Hilfe auf der Baustelle. Grundlage sind § 12 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1; branchenspezifisch außerdem § 12 ArbSchG, BaustellV (§§ 2, 3), DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV, DGUV Regel 101-038. Safemploy erstellt diese Unterweisungen als DGUV-konforme Entwürfe.
Welche Gefährdungen bestehen typischerweise in der Branche Baugewerbe?
Häufige Gefährdungen sind: Absturz von Gerüsten, Dächern und Leitern; Quetsch- und Anfahrgefahren durch Baumaschinen; Gefahrstoffe (Quarzstaub, Asbest, Gefahrstoffe im Bau); Lärm- und Vibrationsbelastung; Handverletzungen und Schnittverletzungen. Safemploy erzeugt dazu eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG mit Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
Wie oft müssen Unterweisungen in der Branche Baugewerbe wiederholt werden?
Mindestens jährlich (DGUV Vorschrift 1 § 4), bei Jugendlichen halbjährlich sowie anlassbezogen bei neuen Tätigkeiten, neuen Gefährdungen oder nach Unfällen. Safemploy erinnert automatisch an fällige Wiederholungen.