Unterweisungen & Gefährdungsbeurteilung in der Pflege

In Pflege und Gesundheitswesen (BGW) stehen Infektionsschutz, Ergonomie und psychische Belastung im Fokus. Safemploy erstellt passende Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen inklusive psychischer Belastung (GDA).

Typische Gefährdungen in der Branche Pflege & Gesundheitswesen

  • Infektionsgefahr (Biostoffe, Nadelstichverletzungen)
  • Muskel-Skelett-Belastung beim Heben und Umlagern
  • Psychische Belastung durch Schichtdienst und emotionale Anforderungen
  • Umgang mit Desinfektions- und Gefahrstoffen
  • Gewalt- und Aggressionssituationen

Pflicht-Unterweisungen für Pflege & Gesundheitswesen

  • Infektionsschutz & Hygiene (Biostoffverordnung)
  • Rückengerechtes Arbeiten / Kinästhetik
  • Umgang mit Gefahrstoffen (Desinfektionsmittel)
  • Psychische Belastung im Schichtdienst
  • Deeskalation & Umgang mit Aggression

Rechtsgrundlagen: § 12 ArbSchG · BioStoffV · DGUV Vorschrift 1 · TRBA 250

Pflege & Gesundheitswesen: Unterweisungen in Minuten erstellen

Safemploy erzeugt diese Unterweisungen und die passende Gefährdungsbeurteilung als DGUV-konformen Entwurf — mit Quiz, Nachweis und Erinnerungen. 14 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen sind in der Branche Pflege & Gesundheitswesen Pflicht?

Typisch sind: Infektionsschutz & Hygiene (Biostoffverordnung), Rückengerechtes Arbeiten / Kinästhetik, Umgang mit Gefahrstoffen (Desinfektionsmittel), Psychische Belastung im Schichtdienst, Deeskalation & Umgang mit Aggression. Grundlage sind § 12 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1; branchenspezifisch außerdem § 12 ArbSchG, BioStoffV, DGUV Vorschrift 1, TRBA 250. Safemploy erstellt diese Unterweisungen als DGUV-konforme Entwürfe.

Welche Gefährdungen bestehen typischerweise in der Branche Pflege & Gesundheitswesen?

Häufige Gefährdungen sind: Infektionsgefahr (Biostoffe, Nadelstichverletzungen); Muskel-Skelett-Belastung beim Heben und Umlagern; Psychische Belastung durch Schichtdienst und emotionale Anforderungen; Umgang mit Desinfektions- und Gefahrstoffen; Gewalt- und Aggressionssituationen. Safemploy erzeugt dazu eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG mit Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.

Wie oft müssen Unterweisungen in der Branche Pflege & Gesundheitswesen wiederholt werden?

Mindestens jährlich (DGUV Vorschrift 1 § 4), bei Jugendlichen halbjährlich sowie anlassbezogen bei neuen Tätigkeiten, neuen Gefährdungen oder nach Unfällen. Safemploy erinnert automatisch an fällige Wiederholungen.