Unterweisungen & Gefährdungsbeurteilung in der Gebäudereinigung
In der Gebäudereinigung stehen Reinigungschemie, Ergonomie und Arbeiten in Höhen im Vordergrund. Safemploy liefert die passenden Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.
Typische Gefährdungen in der Branche Gebäudereinigung
- Haut- und Atemwegsbelastung durch Reinigungschemie
- Sturz- und Absturzgefahren (Leitern, Höhenarbeit)
- Muskel-Skelett-Belastung durch repetitive Tätigkeiten
- Rutschgefahr auf nassen Böden
Pflicht-Unterweisungen für Gebäudereinigung
- Umgang mit Reinigungs- und Gefahrstoffen
- Hautschutz
- Leitern & Tritte
- Ergonomie in der Reinigung
Rechtsgrundlagen: § 12 ArbSchG · GefStoffV · DGUV Vorschrift 1
Gebäudereinigung: Unterweisungen in Minuten erstellen
Safemploy erzeugt diese Unterweisungen und die passende Gefährdungsbeurteilung als DGUV-konformen Entwurf — mit Quiz, Nachweis und Erinnerungen. 14 Tage kostenlos.
Häufige Fragen
Welche Unterweisungen sind in der Branche Gebäudereinigung Pflicht?
Typisch sind: Umgang mit Reinigungs- und Gefahrstoffen, Hautschutz, Leitern & Tritte, Ergonomie in der Reinigung. Grundlage sind § 12 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1; branchenspezifisch außerdem § 12 ArbSchG, GefStoffV, DGUV Vorschrift 1. Safemploy erstellt diese Unterweisungen als DGUV-konforme Entwürfe.
Welche Gefährdungen bestehen typischerweise in der Branche Gebäudereinigung?
Häufige Gefährdungen sind: Haut- und Atemwegsbelastung durch Reinigungschemie; Sturz- und Absturzgefahren (Leitern, Höhenarbeit); Muskel-Skelett-Belastung durch repetitive Tätigkeiten; Rutschgefahr auf nassen Böden. Safemploy erzeugt dazu eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG mit Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.
Wie oft müssen Unterweisungen in der Branche Gebäudereinigung wiederholt werden?
Mindestens jährlich (DGUV Vorschrift 1 § 4), bei Jugendlichen halbjährlich sowie anlassbezogen bei neuen Tätigkeiten, neuen Gefährdungen oder nach Unfällen. Safemploy erinnert automatisch an fällige Wiederholungen.