Unterweisungen & Gefährdungsbeurteilung in der Gebäudereinigung

In der Gebäudereinigung stehen Reinigungschemie, Ergonomie und Arbeiten in Höhen im Vordergrund. Safemploy liefert die passenden Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.

Typische Gefährdungen in der Branche Gebäudereinigung

  • Haut- und Atemwegsbelastung durch Reinigungschemie
  • Sturz- und Absturzgefahren (Leitern, Höhenarbeit)
  • Muskel-Skelett-Belastung durch repetitive Tätigkeiten
  • Rutschgefahr auf nassen Böden

Pflicht-Unterweisungen für Gebäudereinigung

  • Umgang mit Reinigungs- und Gefahrstoffen
  • Hautschutz
  • Leitern & Tritte
  • Ergonomie in der Reinigung

Rechtsgrundlagen: § 12 ArbSchG · GefStoffV · DGUV Vorschrift 1

Gebäudereinigung: Unterweisungen in Minuten erstellen

Safemploy erzeugt diese Unterweisungen und die passende Gefährdungsbeurteilung als DGUV-konformen Entwurf — mit Quiz, Nachweis und Erinnerungen. 14 Tage kostenlos.

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen sind in der Branche Gebäudereinigung Pflicht?

Typisch sind: Umgang mit Reinigungs- und Gefahrstoffen, Hautschutz, Leitern & Tritte, Ergonomie in der Reinigung. Grundlage sind § 12 ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1; branchenspezifisch außerdem § 12 ArbSchG, GefStoffV, DGUV Vorschrift 1. Safemploy erstellt diese Unterweisungen als DGUV-konforme Entwürfe.

Welche Gefährdungen bestehen typischerweise in der Branche Gebäudereinigung?

Häufige Gefährdungen sind: Haut- und Atemwegsbelastung durch Reinigungschemie; Sturz- und Absturzgefahren (Leitern, Höhenarbeit); Muskel-Skelett-Belastung durch repetitive Tätigkeiten; Rutschgefahr auf nassen Böden. Safemploy erzeugt dazu eine Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5, 6 ArbSchG mit Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.

Wie oft müssen Unterweisungen in der Branche Gebäudereinigung wiederholt werden?

Mindestens jährlich (DGUV Vorschrift 1 § 4), bei Jugendlichen halbjährlich sowie anlassbezogen bei neuen Tätigkeiten, neuen Gefährdungen oder nach Unfällen. Safemploy erinnert automatisch an fällige Wiederholungen.